Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Behandlungskosten:
Die Behandlung wird bei gesetzlich Versicherten im Allgemeinen nicht übernommen, allerdings ist eine Abrechnung mit einer Zusatzversicherung
für Heilpraktiker in den meisten Fällen möglich.
Privatversicherte
Behandlungskosten:
Die Behandlung wird bei Privatpatienten allgemein übernommen, die Behandlungskosten werden mit hier € pro volle Stunde berechnet.
Selbstzahler
Behandlungskosten:
Bei Selbstzahlern werden pro volle Stunde hier € berechnet, vergleichen Sie selbst unser faires Preisgefüge.
Die genannten Preise gelten für alle Therapieverfahren, es zählt nur die Dauer.