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Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

kostenübernahme psychotherapie

Behandlungskosten:

Die Behandlung wird bei gesetzlich Versicherten im Allgemeinen nicht übernommen, allerdings ist eine Abrechnung mit einer Zusatzversicherung
für Heilpraktiker in den meisten Fällen möglich.

Privatversicherte

Behandlungskosten:

Die Behandlung wird bei Privatpatienten allgemein übernommen, die Behandlungskosten werden mit hier € pro volle Stunde berechnet.

Selbstzahler

Behandlungskosten:

Bei Selbstzahlern werden pro volle Stunde hier € berechnet, vergleichen Sie selbst unser faires Preisgefüge.

Die genannten Preise gelten für alle Therapieverfahren, es zählt nur die Dauer.